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Internet

 

Google
 

Auch die Betreiber der Google Suchmaschine sind sich potentieller Markenverletzungen auf ihren Seiten bewusst. Google bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit spezifische Schlüsselwörter anzugegeben. Gibt ein Nutzer der Suchmaschine ein entsprechendes Schlüsselwort ein, so erscheint die Werbung als oberster Link bei den Suchtreffern. Dies verleitet naturgemäss einige Anbieter, fremde Markennamen als Schlüsselwörter zu benutzen, um potentielle Kunden auf die eigenen Seiten fehlzuleiten.

 

Um diesem Phänomen zu begegnen, bietet Google Markeninhabern die Möglichkeit, eine Markenverletzung im Einzelfall zu melden. Es wird dann geprüft, ob die Schlüsselwörter für diesen Werbenden deaktiviert werden können – etwa weil der begriff nicht sachbezogen ist. Zudem ist es möglich, die eigene Marke gänzlich als Schlüsselwort bei Google sperren zu lassen. Diese Möglichkeit wird jedoch aus praktischen Gründen lediglich für Wortmarken gewährt. Unseres Erachtens stellt dieses Vorgehen ein taugliches Mittel dar, Markenrechtsverletzungen vorzubeugen. Wir empfehlen daher unseren Kunden, die eigene Marke gegebenenfalls bei Google in Bezug auf Werbung über AdWords sperren zu lassen. Zu beachten ist allerding, dass damit auch Lizenznehmer eingeschränkt werden können.